Die Vorschriften über den Datenschutz
sind in der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) definiert.
Sie trat am 24.05.2016 in Kraft und ist seit dem 25.05.2018 für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich.
Durch sogenannte „Öffnungsklauseln“ sind geringe nationale Unterschiede möglich. In Deutschland ist es das BDSG(neu).
Das BDSG(neu) ist ein nationales Datenschutzgesetzt, das ergänzend zur DSGVO wirkt. Es werden Bereiche abgedeckt, die von der DSGVO nur teilweise oder gar nicht abgedeckt werden.
Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn mindestens 10 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Darunter entscheidet der Geschäftsführer/Inhaber, ober er einen Datenschutzbeauftragen bestellt. In jedem Fall ist er für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich.
Die möglichen Strafen haben sich im Vergleich zum alten BDSG nochmals drastisch erhöht.
Eine Datenschutzberatung informiert Sie über die Erfordernisse in Ihrem Betrieb.
Eng verknüpft mit dem Datenschutz ist die IT-Security.
In der IT-Security geht es um Maßnahmen und Strategien, um unter anderm die Verfügbarkeit von IT-Systemen zu gewärleisten. Aber auch der Schutz vor unerlaubem Zugriff und der Schutz vor Veränderung der Daten zählen dazu.
Das fängt schon mit der Zugangskotrolle an und weitet sich zur Zugriffskontrollr aus. Man sieht, dasss es ein weites Feld ist, das eng miteinander verzahnt ist.
Für Privatpersonen ist es interessant zu erfahren wie es sich mit dem Datenschutz im Internet und den sozialen Medien verhält. Auch Informationen über das Recht auf Ihre Daten bei Beratungen oder privaten Geschäften sollten Sie interessieren. Dafür würde eventuell auch schon eine Recherche im Internet ausreichen.
Das wichtigste ist, vorsicht bei E-Mails und nicht alle Daten bedenkenlos preisgeben. Das gilt auch für Einkäufe im Internet oder mit einer Kundenkarte. Da gilt es immer, die Vorteile gegen eine Preisgabe der personenbezogenen Daten abzuwägen.
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