Die Datenschutzvorschriften
sind in der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) definiert. Sie trat am 24.05.2016 in Kraft und ist seit dem 25.05.2018 für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich. Durch sogenannte „Öffnungsklauseln“ sind geringe nationale Unterschiede möglich. Dadurch ist das BDSG(neu) in manchen Bereichen relevant.
Eine Datenschutzberatung informiert Sie über die Erfordernisse in Ihrem Betrieb.
Danach entscheiden Sie als Inhaber bzw. Geschäftsführer über die Einführung des Datenschutzes in Ihrem Betrieb. In jedem Fall sind Sie für den Datenschutz in Ihrem Betrieb verantwortlich und haftbar. Eng verknüpft mit dem Datenschutz ist die IT-Security.
Für Privatpersonen ist es interessant zu erfahren wie es sich mit dem Datenschutz im Internet und den sozialen Medien verhält. Auch Informationen über das Recht auf Ihre Daten bei Beratungen oder privaten Geschäften sollten Sie interessieren.
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